Soziale Einrichtungen im Dienste von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern

KINDERHEIM "AM STADTWALD"                                                                                         MÜHLHAUSEN

          

REGELLEISTUNGEN 

  

 

Die Regelleistungen nach § 34 umfassen:

 

 
 
  • pädagogische und heilpädagogische Grundbetreuung über 24 Stunden (ganzjährig)
  • Eingang- und Verlaufsdiagnostik (heilpädagogisch, psychologisch, therapeutisch)
  • Förderung des Sozialverhaltens
  • soziale und emotionale Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Arbeit an den individuellen Stärken und Schwächen
  • Kriseninterventionen
  • sozialpädagogische und heilpädagogische Gruppenarbeit
  • Partizipation von Kindern und Jugendlichen
  • Unterstützung des Lernens in der Schule und in der Berufsvorbereitung
  • Förderung im kognitiven und lebenspraktischen Bereich
  • Förderung musischer, künstlerisch-ästhetischer, sportlicher und praktisch-handwerklicher Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Vermittlung von sozialen, ethischen und humanistischen Wertvorstellungen unter der Berücksichtigung weltanschaulicher und konfessioneller Leitbilder
  • Befähigung zu einer aktiven, kreativen und sinnvollen sowie zunehmend selbstbestimmten Freizeitgestaltung
  • Familien- und Elternarbeit
  • Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreichen Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder in eine andere Betreuungsform mit jeweils wachsenden Grad der Verselbständigung
 
 
 

Bei Einweisung nach § 35a ist eine zusätzliche, umfassende psychologische Betreuung gewährleistet.

Mit den gerade aufgeführten Regelleistungen bzgl. der Paragraphen 34 und 35a sichern wir einen angemessenen Lebenslauf der zu betreuenden jungen Menschen.

 
     
     
     
     
     

DHTML Menu / JavaScript Menu by OpenCube