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Soziale Einrichtungen im Dienste von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern |
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KINDERHEIM "AM STADTWALD" MÜHLHAUSEN |
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REGELLEISTUNGEN |
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Die
Regelleistungen nach § 34 umfassen:
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- pädagogische und
heilpädagogische Grundbetreuung über 24 Stunden (ganzjährig)
- Eingang- und
Verlaufsdiagnostik (heilpädagogisch, psychologisch, therapeutisch)
- Förderung des
Sozialverhaltens
- soziale und emotionale
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Arbeit an den individuellen
Stärken und Schwächen
- Kriseninterventionen
- sozialpädagogische und
heilpädagogische Gruppenarbeit
- Partizipation von Kindern und
Jugendlichen
- Unterstützung des Lernens in
der Schule und in der Berufsvorbereitung
- Förderung im kognitiven und
lebenspraktischen Bereich
- Förderung musischer,
künstlerisch-ästhetischer, sportlicher und praktisch-handwerklicher
Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Vermittlung von sozialen,
ethischen und humanistischen Wertvorstellungen unter der Berücksichtigung
weltanschaulicher und konfessioneller Leitbilder
- Befähigung zu einer aktiven,
kreativen und sinnvollen sowie zunehmend selbstbestimmten Freizeitgestaltung
- Familien- und Elternarbeit
- Vorbereitung und Durchführung
einer erfolgreichen Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder in eine andere
Betreuungsform mit jeweils wachsenden Grad der Verselbständigung
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Bei
Einweisung nach § 35a ist eine zusätzliche, umfassende psychologische
Betreuung gewährleistet.
Mit den gerade aufgeführten
Regelleistungen bzgl. der Paragraphen 34 und 35a sichern wir einen
angemessenen Lebenslauf der zu betreuenden jungen Menschen.
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