Kapazitäten
Zwei therapeutische Wohngruppen mit je sechs Klienten bieten Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit besonderem psychiatrisch – psychotherapeutischen Hilfebedarf als Einrichtung der Jugendhilfe.
Aufnahmekriterien:
- Unsere Einrichtung nimmt Jugendliche beiderlei Geschlechts auf.
- die jungen Menschen haben das 10. Lebensjahr überschritten
- sind bereit, sich am Leben in der Einrichtung zu beteiligen, es mitzugestalten und an der eigenen Persönlichkeit über mindestens 6 Monate zu arbeiten
- ärztliche Diagnose mit Bescheinigung der Anwendung des § 35a KJHG
- eigene Therapiemotivation
- möglichst Vorbehandlung
- Freiwilligkeit
- Einverständnis der Eltern bzw. Sorgeberechtigten
Aufnahmedauer:
- maximal 1 Jahr, verlängerbar um ½ Jahr
Störungs- und Krankheitsbilder nach ICD 10:
- Psychosen (F 20 – 29, F 30 – 31)
- Essstörungen (F 50), insbesondere Anorexie und Bulimie
- Zwangsstörungen (F 42)
- Depressionen (F 32 – 39)
- Angststörungen/Phobien (F 40 – 41)
- Belastungs- und Anpassungsstörungen (F43), insbesondere posttraumatische Belastungsstörungen
Ausschlusskriterien:
- handlungsdominierende Drogenabhängigkeit
- vorwiegende Störung des Sozialverhaltens oder Delinquenz
- Absehbare chronische seelische Behinderung aufgrund einer Persönlichkeitsfehlentwicklung vom Borderline-, dissozialen oder histrionischen Typ