Kapazitäten

Unser Kinder- und Jugendheim leistet im Rahmen des gesetzlichen Auftrages Hilfen nach den §§ 34, 35a sowie § 41 SGB VIII und bietet 18 Kindern und Jugendlichen beiderlei Geschlechts bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Bedarf auch darüber hinaus, ein geborgenes und strukturiertes Umfeld.

Kapazität: 3 Gruppen mit 5 – 7 Kindern
Aufnahmealter: mindestens 2 Jahre

 

Aufnahmekriterien:

Damit Hilfe gelingen kann, ist es uns wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen ein gewisses Maß an Freiwilligkeit und auch Bereitschaft auf Veränderung ihrer Ausgangslage mitbringen. Diese Voraussetzungen bilden von Beginn der Hilfe an eine wertvolle Basis für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Klient und Betreuer.

 

Ausschlusskriterien:

 

Ebenso konnten wir in den letzten Jahren auch Erfahrungen mit unbegleiteten Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund (umA) in den „prioraten“ Einrichtungen sammeln.