Kapazitäten
Unser Kinder- und Jugendheim leistet im Rahmen des gesetzlichen Auftrages Hilfen nach den §§ 34, 35a sowie § 41 SGB VIII und bietet 25 Kindern und Jugendlichen beiderlei Geschlechts bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Bedarf auch darüber hinaus, ein geborgenes und strukturiertes Umfeld.
Kapazität: 4 Gruppen mit 5 – 7 Kindern und Jugendlichen
Aufnahmealter: ab 2 Jahre (jüngere Kinder auf Anfrage) – bis 21 Jahre
Aufnahmekriterien:
- koedukativ, multinational
- Notwendigkeit der Hilfe zur Erziehung nach §§ 34 oder 35a SGB VIII
- die Eltern – Kind – Beziehungen sind stark belastet
- die Kinder und Jugendlichen sind zu einem regelmäßigen und erfolgreichen Schulbesuch bereit (unter Beachtung der Inklusion in den schulischen Alltag)
- die Kinder und Jugendlichen und die Sorgeberechtigten sind bereit, sich am Leben in der Einrichtung zu beteiligen und es mitzugestalten
Damit Hilfe gelingen kann, ist es uns wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen ein gewisses Maß an Freiwilligkeit und auch Bereitschaft auf Veränderung ihrer Ausgangslage mitbringen. Diese Voraussetzungen bilden von Beginn der Hilfe an eine wertvolle Basis für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Klient und Betreuer.
Ausschlusskriterien:
- handlungsdominierende Drogenabhängigkeit
- deutlich dominierende, geistige Behinderung
- unzureichende Bereitschaft zur Mitarbeit und zum Leben in unserer Gemeinschaft
- Unfähigkeit zu einer minimalen Steuerung der Handlungen, welche zu einer gravierenden Gefährdung von anderen und sich selbst führen kann
- keine Gruppenfähigkeit
Ebenso konnten wir in den letzten Jahren auch Erfahrungen mit unbegleiteten Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund (umA) in den „prioraten“ Einrichtungen sammeln.