Pädagogisches Konzept

Unsere Heimeinrichtung schafft für alle jungen Menschen Lebensbedingungen, die ihren Entwicklungsbedürfnissen entsprechen. Sowohl die Regelleistungen der Einrichtung für Kinder und Jugendliche gemäß § 34 SGB VIII, als auch die erweiterten Angebote für Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII sowie die entsprechenden Erweiterungen für junge Volljährige sind darauf ausgerichtet.

Die konzeptionellen Schwerpunkte der Einrichtung liegen in der heilpädagogisch-therapeutischen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen. Strukturiertes und zielorientiertes Handeln, das durch ein multiprofessionelles Team für jedes Kind und jeden Jugendlichen individuell abgestimmt wird, zielt auf eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen ab.

Mittels eines breiten Spektrums klientzentrierter und heilpädagogisch–therapeutischer Maßnahmen wird an dem Ziel gearbeitet, die Ressourcen der Kinder zu erschließen und ihre Defizite im Verhalten und Erleben zu reduzieren. Die Kinder und Jugendlichen werden zu selbständigen sowie eigenverantwortlichen Persönlichkeiten erzogen. Mittels Eingliederungshilfen wird die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.

Pädagogische Zielsetzung ist die Rückführung der Kinder und Jugendlichen in ihre Herkunftsfamilie, die Überführung in eine andere angezeigte Betreuungsform oder, falls dies nicht möglich ist, die längerfristige Unterbringung mit dem Auftrag einer zunehmenden Verselbständigung oder die Überführung in die Selbständigkeit.

Über verhaltenstherapeutisch-orientierte Verstärkerpläne und Punktepläne, vgl. Anlage 13, die individuell auf die Kinder und Jugendlichen abgestimmt sind, wird eine Verhaltensmodifikation angestrebt. Wichtig ist uns dabei, dass eine zeitnahe Reflexion auf der Ebene des Pädagogen zum Kind bzw. Jugendlichen stattfindet. Ein tiefenpsychologisch fundierter Kinder- und Jugendpsychotherapeut / Traumatherapeut ist in der Einrichtung für therapeutische Interventionen in Zusammenarbeit mit den Pädagogen / Heilpädagogen / Sozialpädagogen für notwendige therapeutische Prozesse verantwortlich im Rahmen des erweiterten Leistungsangebots der Hilfe nach § 35a SGB VIII.

Ausdrückliches Ziel ist ebenso die Stärkung, Ressourcenaktivierung und die erzieherische Kompetenzerweiterung der Eltern, damit diese sich in der Lage sehen, ihre Kinder und Jugendlichen wieder bei sich aufzunehmen. Deshalb erachten wir es als wichtig, dass der Erzieher die häusliche Situation des Kindes / Jugendlichen kennt. So werden Hilfeplangespräche auch im elterlichen Haushalt durchgeführt.

Wir setzen als Einrichtung in der Arbeit mit unseren jungen Menschen auf eine „Orientierung nach außen“. Durch eine offene und lebenspraktische Erziehung wollen wir den Blickwinkel über die Einrichtungsgrenzen hinaus weiten. Unser Bestreben ist es, durch Förderung und Unterstützung in der Gestaltung der individuellen Lebensbereiche ein stabiles Lebensumfeld zu schaffen.