Aufnahmekriterien
Notwendige Aufnahmebedingungen
- die jungen Menschen haben das 10. Lebensjahr überschritten
- sind bereit, sich am Leben in der Einrichtung zu beteiligen, es mitzugestalten und an der eigenen Persönlichkeit zu arbeiten
- ärztliche Diagnose mit Bescheinigung der Anwendung des § 35a KJHG
- ausreichende Therapiemotivation und Mitwirkungsbereitschaft
- in der Regel psychiatrische Vorbehandlung und Diagnostik
- grundlegende gefühlsregulierende Techniken sind bekannt und in diesem Jugendhilfesetting anwendbar
- Freiwilligkeit
- Absprachefähigkeit
- Einverständnis der Eltern / Sorgeberechtigten
Intendierte Aufenthaltsdauer
- orientiert sich am individuellen Verlauf und wird im Hilfeplan mit allen Beteiligten besprochen und verankert
Störungs- und Krankheitsbilder nach ICD 10
- Psychosen (auch drogeninduziert) (F 20 – 29, F 30 – 31)
- Depressionen (F 32 – 39)
- Angststörungen/Phobien (F 40 – 41)
- Zwangsstörungen (F 42)
- Belastungs- und Anpassungsstörungen (F 43), insbesondere posttraumatische Belastungsstörungen
- Störungen der Geschlechtsidentität (F 64)
- Essstörungen (F 50) und Adipositas (E 66)
- Persönlichkeitsfehlentwicklungen (F 60)
Ausschlusskriterien
- akute Suizidgefahr
- handlungsdominierende externalisierende und dissoziale Komponenten
- handlungsdominierende Drogenabhängigkeit
- unzureichende Therapiemotivation
- Unfähigkeit zu einer minimalen Steuerung der Handlungen, welche zu einer Gefährdung von anderen und sich selbst führen kann
- geistige Behinderung